Allgemeine Mietbedingungen

  1. Der Mieter gewährleistet, dass die Hüpfburg nur von Kindern und nur unter Aufsicht betreten wird.
  2. Das Benutzen der Hüpfburg ist auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die durch das Benutzen der Hüpfburg entstanden sind. Hierfür trägt der Mieter bzw. seine Veranstaltungshaftpflichtversicherung die volle Verantwortung.
  3. Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden.
  4. Das Springen auf- und an den Wänden ist nicht gestattet.
  5. Schäden an der Hüpfburg und am Zubehör, die nicht durch das Verschulden des Vermieters entstanden sind, sind vom Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen (z. B. Diebstahl, Schäden durch Vorsatz, Fahrlässigkeit).
  6. Das Aufstellen und Abbauen erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, nur zusammen mit dem Vermieter.
  7. Auf- und Abbau erfolgt am selben Tag durch die Inhaberin unter Mithilfe des Mieters und ist im Preis inbegriffen. Der Zeitpunkt des Abbaus und der Bezahlung erfolgt nach Absprache beim Aufbau.
  8. Der Transport wird vom Vermieter übernommen und ist bis zu einer Entfernung ab Gedelitz bis zu 15 km im Mietpreis inbegriffen. Danach wird pro Entfernungskilometer 1,50 € zu Lasten des Mieters berechnet.
  9. Das Gebläse ist vor Feuchtigkeit, insbesondere durch Regen, zu schützen, die Zuluftöffnung darf nicht verdeckt oder zugestellt werden.
  10. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 230V Wechselstrom 50Hz zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Der Vermieter stellt bei Bedarf eine Schutzkontakt - Verlängerung (H05RR-F 3G1,5, IP44 schwarz, 25m bzw. rot, 20 m) zur Verfügung.
  11. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Mietbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages berührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
  12. Als Kleinunternehmer nach § 19 USTG können wir in unseren Rechnungen keine MwSt. ausweisen.

Wir möchten Sie bitten, die Hüpfburg bei Regen unbedingt aufgeblasen stehen zu lassen, soweit die Windverhältnisse dies zulassen. Bei starkem Wind/ Sturm einfach den Netzstecker ziehen und das Gebläse vor Regen schützen. Sollte die Hüpfburg über längere Zeit nicht benutzt werden, bitte bei Regenwetter die luftleere Burg mit einer Plane abdecken.